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FAQs - Häufig gestellte Fragen
In der Liste der häufig gestellten Fragen finden Sie Antworten zu allen Bereichen des Deutschlandstipendiums, die für private Geldgeber interessant sind.
NEU: Wo kann ich mein Förderinteresse anmelden?
Förderer können ihr Interesse bei jeder Hochschule ihrer Wahl anmelden, die das Deutschlandstipendium anbietet. Die direkten Kontaktdaten zahlreicher beteiligter Hochschulen finden Sie hier auf der interaktiven Deutschlandkarte: www.deutschlandstipendium.de/de/1970.php.
Darüber hinaus hilft das Servicezentrum Deutschlandstipendium Interessierten dabei, die passende Hochschule zu finden. Sie erreichen es telefonisch unter 0201 8401-188 oder per E-Mail unter deutschlandstipendium@stifterverband.de.
Habe ich ein Mitspracherecht bei der Zuordnung der ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten?
Eine Zuordnung von Stipendiatinnen und Stipendiaten zu bestimmten Förderern ist möglich, wenn die Anforderungen des Datenschutzes eingehalten werden, insbesondere das Einverständnis der Betroffenen vorliegt. Es liegt in der Entscheidung der Hochschule, wie die Zuordnung organisiert wird. In diesem Rahmen können unverbindliche Wünsche des Förderers, wie z. B. zur sozialen Situation der Stipendiatin oder des Stipendiaten, berücksichtigt werden.
Wo können Hochschulen und Förderer sich zu steuerrechtlichen Fragen beraten lassen?
Das Servicezentrum Deutschlandstipendium des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft hat Fragen zur steuerrechtlichen Behandlung des Deutschlandstipendiums im Rahmen von FAQs zum Steuerrecht beantwortet. Sie finden die FAQs unter: http://www.servicezentrum-deutschlandstipendium.de/faq/steuerrecht/index.html.
Sollten sich darüber hinaus steuerrechtliche Fragen ergeben, können Sie das Servicezentrum Deutschlandstipendium telefonisch unter 0201 8401-188 oder per E-Mail unter deutschlandstipendium@stifterverband.de erreichen.
Was habe ich als Förderer von meinem Engagement?
Das Engagement als Förderer zahlt sich in vielerlei Hinsicht aus. Unternehmen profitieren vom Kontakt zu talentierten Studierenden und können damit potenzielle Nachwuchskräfte kennenlernen. Kooperationen mit Hochschulen geben neue Impulse für das Geschäft und lassen ein regionales Netzwerk zwischen Wirtschaft und Wissenschaft entstehen. Privatpersonen können mit der Förderung etwas an ihre ehemalige Hochschule und an die Studierenden zurückgeben sowie Anreize für Spitzenleistungen setzen. Gleichzeitig wird im Zusammenwirken von Staat und Zivilgesellschaft eine neue Stipendienkultur geschaffen, die den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland zukunftsfähig macht. Ausführliche Informationen, warum sich Fördern lohnt, finden Sie hier: http://www.deutschlandstipendium.de/de/1752.php
Kann ich Kontakt zu "meiner" Stipendiatin oder "meinem" Stipendiaten aufnehmen?
Ja. Sofern die oder der Geförderte zustimmt, kann die Hochschule Ihnen die Kontaktdaten übermitteln. Sie können sich an Ihre Stipendiatinnen oder Stipendiaten wenden und sie zum Beispiel zu Veranstaltungen einladen oder ihnen ein Praktikum anbieten. Die Teilnahme ist für die Studierenden allerdings nicht verpflichtend. Den Hochschulen steht es offen, regelmäßige Treffen für alle Deutschlandstipendiatinnen und -stipendiaten sowie Förderer zu organisieren, bei denen Sie die Nachwuchstalente kennenlernen und direkt ansprechen können.
Kann ich die Förderung steuerlich geltend machen?
Ja. Die von Förderern zur Verfügung gestellten Gelder können nach § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes als Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke steuermindernd geltend gemacht werden. Diese können mit anderen Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter berücksichtigt werden. Antworten auf steuerrechtliche Fragen zum Deutschlandstipendium finden Sie auch hier: http://www.servicezentrum-deutschlandstipendium.de/faq/steuerrecht/index.html
Wer soll mit meinem Geld gefördert werden?
Das Deutschlandstipendium fördert Studierende mit herausragenden Leistungen. Zu den Auswahlkriterien zählen neben Erfolgen in Schule und/oder Studium auch die Bereitschaft, im sozialen Umfeld, in der Familie, im Verein oder in einer sozialen Einrichtung Verantwortung zu übernehmen sowie die Überwindung von etwa herkunftsbedingten biografischen Hindernissen.
Wann kann die Förderung beginnen?
Die Förderung beginnt, abhängig von der jeweiligen Hochschule, in der Regel zum Wintersemester, teils auch zum Sommersemester. Interessierte können sich jederzeit an die Hochschule ihrer Wahl wenden.
Kann ich die Mittelverwendung beeinflussen?
Förderer haben grundsätzlich ein Mitspracherecht bei der Mittelverwendung. Sie können ihre Mittel gezielt für eine Fachrichtung oder einen Studiengang ihrer Wahl einsetzen. Bis zu zwei Drittel aller Stipendien, die die Hochschule in einem Kalenderjahr bewilligt, dürfen mit einer solchen Zweckbindung versehen sein. Im Gegenzug bedeutet dies, dass eine Hochschule mindestens ein Drittel der maximal zu vergebenden Stipendien ohne Zweckbindung einwerben muss. Diese Regelung dient einer gleichmäßigen Verteilung der Stipendien auf die Fachbereiche und Fächer. Wenn Zweckbindungen ihrerseits eine gleichmäßige Verteilung der Stipendien auf die Fachbereiche ermöglichen, kann von der Anwendung der Zwei-Drittel-Regelung abgesehen werden.
Habe ich ein Mitspracherecht bei der Auswahl von Stipendiatinnen und Stipendiaten?
Förderer können in den Auswahlgremien beratend vertreten sein, wenn und soweit die Hochschule dies vorsieht. Die Hochschulen nehmen die Hinweise und Wünsche der Förderer auf und berücksichtigen sie im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Auswahlkriterien.
Wie erfolgt die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten?
Müssen Förderer und Hochschule eine schriftliche Vereinbarung schließen?
Das Gesetz sieht keine Schriftform vor. Es wird jedoch empfohlen, Fördervereinbarungen schriftlich festzuhalten und von beiden Seiten unterschreiben zu lassen. Dies dient der allgemeinen Verbindlichkeit und erbringt den Nachweis, ob beispielsweise das Stipendium zweckgebunden für eine bestimmte Fachrichtung oder einen Studiengang vergeben werden soll.
Entsprechende Mustervereinbarungen stellt das Servicezentrum Deutschlandstipendium auch als Download zur Verfügung:
http://www.servicezentrum-deutschlandstipendium.de/foerdervereinbarungen/index.html
Wie lange gilt meine Förderzusage?
Die Zusage gilt für zwei Semester, also für den Zeitraum von einem Jahr. Dann prüft die Hochschule, ob die Stipendiatin oder der Stipendiat die Förderkriterien noch erfüllt. Stehen die anteiligen privaten Fördermittel in Höhe von 150 Euro pro Stipendium und Monat weiterhin zur Verfügung, wird anschließend die Förderung für einen weiteren Studienabschnitt gewährt. Das Deutschlandstipendium sieht die Förderung bis zum Ende der Regelstudienzeit vor. Ein längerfristiges Engagement ist daher durchaus erwünscht. Auch kleinere Spenden sind allerdings willkommen: So können kleinere Spenden unterschiedlicher privater Mittelgeber von den Hochschulen zu einem Deutschlandstipendium zusammengefasst werden.
Ist die Nennung des Förderers in Verbindung mit dem Namen des Stipendiums möglich?
Grundsätzlich ja. Formulierungen wie "Deutschlandstipendium der Firma X an der ... Hochschule Y" oder: "Deutschlandstipendium, gefördert von Firma X" sind zulässig und in Verbindung mit dem Logo des Deutschlandstipendiums auch erwünscht. Das Logo für Förderer finden Sie hier: http://www.deutschlandstipendium.de/de/1753.php
Eine direkte Benennung des Stipendiums nach dem Förderer (etwa "Firma-X-Deutschlandstipendium") ist nach Einschätzung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung möglich, kann jedoch Konsequenzen für die steuerrechtliche Behandlung (als Spende oder Sponsoring) bei Hochschule und Förderer haben. Die Hochschule kann die Benennung des Stipendiums nach dem Förderer von Bedingungen abhängig machen (beispielsweise von der Anzahl der geförderten Stipendien).
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